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Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung

Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung

Seit 2001 | Bundesregierung | 

Am 25. April 2001 hat die Bundesregierung den ersten Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Mit diesem Bericht begann die kontinuierliche Berichterstattung über Fragen der sozialen Integration und der Wohlstandsverteilung in Deutschland.

Bisher sind sechs Armuts- und Reichtumsberichte erschienen. Diese Berichte, alle Begleitgutachten und die grundlegenden Beschlüsse sowie Plenardebatten des Deutschen Bundestages findest Du im Archiv. 

Der 6. ARB knüpft an die bisherige Berichterstattung an. Neue Akzente des Berichts nehmen Bezug auf (sozial-)politische Schwerpunkte dieser Legislaturperiode: Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der (regionalen) Bedeutung von Infrastruktur und Leistungen der Daseinsvorsorge und die (subjektiven) Einstellungen zu Armut, Reichtum und Verteilung werden intensiver als bislang analysiert. Auch die zeitliche Dimension der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen sozialen Lagen wird stärker in den Fokus genommen – soziale Mobilität, aber auch Verfestigung, kann so besser erfasst werden. Um die Bewertung der Bedingungen sozialer Mobilität zu verbessern, wurden die empirischen Ergebnisse von Risikofaktoren stärker durch die Analyse rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen ergänzt und durch aus der Praxis abgeleitete Empfehlungen flankiert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zudem entsprechende Begleitforschungsprojekte in Auftrag gegeben bzw. ihre Durchführung gefördert.

Link: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 

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